Der Betrieb von Stromspeichern ist meiner Meinung nach, nicht zuletzt angesichts des schleppenden Netzausbaus, ein zentraler Baustein der Energiewende.

Referenten der EAST Energy And Storage Technologies am 16./17.09.2019 in Erfurt (3): Vortrag über rechtliche Rahmenbedingungen des Betriebs von Speichern

Der Betrieb von Stromspeichern ist meiner Meinung nach, nicht zuletzt angesichts des schleppenden Netzausbaus, ein zentraler Baustein der Energiewende.

Dr. Christoph Richter: Was für Speicher gilt, gilt meines Erachtens nach natürlich genauso für die anderen Power-to-X Technologien.

Am 16./17. September 2019 startet die erste EAST Energy And Storage Technologies exhibition & conference im CongressCenter der Erfurter Messe. In loser Folge interviewt im Vorfeld AKTUELLES Redner, die in den verschiedenen Workshops mit ihren Themen zum Gelingen der EAST beitragen.

Heute gelten die Fragen Dr. Christoph Richter, der im Workshop Finanzierungen, Start-ups, rechtliche Rahmenbedingungen, internationale Zusammenarbeit über rechtliche Rahmenbedingungen des Betriebs von Speichern berichtet. Die Schwerpunkte seines Vortrages bilden Strompreisbestandteile, die EEG Umlage, Fragen des Messens und Schätzens sowie Chancen und Risiken von Stromspeichern als Power-to-Baustein.

Herr Dr. Richter, Sie haben sich bereits in den Jahren 2008 bis 2012, während ihrer Promotion, mit umweltrechtlichen Fragen auseinandergesetzt. Warum haben Sie sich bei all den zahlreichen rechtlichen Themengebieten für Umweltrecht entschieden?

Die Themen Nachhaltigkeit und vor allem Erneuerbare Energie haben mich schon während meines Jurastudiums sehr stark interessiert. Schon damals war der Klimaschutz eines der zentralen gesellschaftlichen Themen, für das auch ich mich engagieren wollte. Man muss sich nur einmal vergegenwärtigen, dass das Wort „Klimakatastrophe“ schon 2007 zum Wort des Jahres gewählt wurde, und das lange bevor die Bundesregierung nach der Atomkatastrophe von Fukushima die „Energiewende“ ausgerufen hat. Hinzu kommt, dass im Jahr 2008 durch die damalige rot-grüne Regierung eine der grundlegenden Novellen des EEG angestoßen und vom Bundestag letztlich auch verabschiedet worden ist, die dann mit dem Inkrafttreten des EEG 2004 in der Folge zu einem weltweit einzigartigen Boom erneuerbarer Energien geführt hat. Als Jurist, der sich nicht nur mit theoretischen Rechtsfragen, sondern mit greifbaren und praktischen Problemen beschäftigen wollte, war es für mich daher umso spannender, mich gerade mit der Entwicklung des Rechts der Erneuerbaren Energien auch akademisch auseinanderzusetzen.

Seit mehr als 10 Jahren beraten und vertreten Sie, neben zivilrechtlichen Angelegenheiten, Mandanten in allen Fragen des Energierechts. Welche energierechtlichen Themen bilden hierbei ihre Schwerpunkte beziehungsweise welche energierechtlichen Fragen tauchen in ihrer täglichen Arbeit konstant auf? 

Naturgemäß stellt gerade das EEG und seine zwischenzeitlich nahezu unüberschaubaren Novellierungen einen Kernbereich meiner anwaltlichen Tätigkeit dar. Hier habe ich zahlreiche Rechtsfragen durch sämtliche Instanzen bis hin zum Bundesgerichtshof betreut. Zudem sind wir mit unserer Kanzlei in den großen Branchenverbänden der Erneuerbaren Energien, wie etwa dem Bundesverband Windenergie oder dem Fachverband Biogas, engagiert. Auch wenn rein förderrechtliche Fragen zwischenzeitlich etwas an Bedeutung verloren haben, hat das EEG gerade im Hinblick auf die auch und vor allem für dezentrale Energieversorgungskonzepte sowie für Speicher-und Power-to-X-Technologien anfallende EEG-Umlage auch aktuell noch eine herausgehobene Bedeutung.

Seit mehreren Jahren liegt ein besonderer Fokus meiner Tätigkeit vor allem auf dezentralen Energieversorgungskonzepten. Deswegen beraten wir Mandanten – neben der „klassischen“ Vertragsgestaltung – vor allem auch zu energiewirtschaftsrechtlichen und (energie-)steuerrechtlichen Fragen.

Neben ihrer Tätigkeit als Rechtsanwalt, Gründungsgesellschafter und Geschäftsführer der prometheus Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Leipzig, referieren und publizieren Sie regelmäßig zu Rechtsfragen des EEG, des KWKG und des EnWG. Können Sie bitte einige Bespiele hierfür nennen?

Meine Kollegen und ich verfolgen seit jeher einen stark akademisierten Beratungsansatz. Dementsprechend fördern wir nicht nur den juristischen Nachwuchs, in dem wir wissenschaftliche Mitarbeiter auf dem Weg zu ihrer Promotion begleiten. Ich selber engagiere mich überdies als Prüfer im juristischen Staatsexamen in Sachsen. Meine Kollegen und ich beteiligen sich außerdem regelmäßig mit Fachbeiträgen am juristischen Diskurs um aktuelle Fragen des Rechts der Erneuerbaren Energien. Unsere Beiträge sind etwa in den Standardwerken „Biogasanlagen im EEG“ sowie dem „Windhandbuch“ des C. H. Beck Verlags erschienen. Außerdem veröffentlichen wir in Fachzeitschriften wie etwa der NVwZ, der ZNER oder der Energie und Recht (ER), bei der ich selber im wissenschaftlichen Beirat mitwirke.

Zudem sind wir regelmäßig als Referenten zu sämtlichen aktuellen Fragen der Erneuerbaren Energien tätig; und zwar ebenso im Rahmen von Einzelvorträgen als auch bei Ganz- oder Mehrtagesseminaren. Meine eigene Vortragstätigkeit ist dabei schwerpunktmäßig natürlich auf das Energierecht bezogen.

Zur erstmalig stattfindenden EAST Energy And Storage Technologies exhibition & conference am 16. und 17. September 2019 im CongressCenter der Erfurter Messe werden Sie als Referenten im Workshop Finanzierungen, Start-ups, rechtliche Rahmenbedingungen, internationale Zusammenarbeit über rechtliche Rahmenbedingungen des Betriebs von Speichern sprechen. Welche Relevanz besitzt diese Thematik, ihrer Meinung nach, im Gesamtkontext der Energiewende? 

Der Betrieb von Stromspeichern ist meiner Meinung nach, nicht zuletzt angesichts des schleppenden Netzausbaus, ein zentraler Baustein der Energiewende. Leider existiert jedoch kein bislang einheitlicher Rechtsrahmen, sodass die Praxis sowohl rechtlich als auch tatsächlich mit einer Fülle von Problemen konfrontiert ist, die nicht selten die Wirtschaftlichkeit eines Speicherprojekts infrage stellen.

Mit meinem Vortrag möchte ich daher den Konferenzteilnehmern einen ersten Überblick über die beim Betrieb von Stromspeichern zu beachtenden rechtlichen Rahmenbedingungen sowie über die aktuellen Praxisprobleme wie etwa anfallende Strompreisbestandteile, natürlich die EEG-Umlage oder Fragen des Messens und Schätzens verschaffen.

In ihrem Vortrag werden Sie unter anderem auf Chancen und Risiken von Stromspeichern als Power-to-Baustein eingehen. Wo sehen Sie diese zukünftig?

Wie schon gesagt, angesichts des aktuellen Ausbaustandes unseres Stromnetzes und angesichts der absehbaren Ausbaugeschwindigkeit wird eine erfolgreiche Energiewende nur dann gelingen, wenn ja durchaus vorhandene Stromressourcen nicht sinnlos weggeregelt, sondern vom Strom- in andere Zielsektoren überführt werden. Angesichts der zahlreichen regulatorischen Hindernisse besteht an dieser Stelle aber ein erheblicher Handlungsbedarf vor allem von Seiten des Gesetzgebers.

Was mich diesbezüglich aber sehr positiv stimmt, sind erste deutliche Signale des Gesetzgebers in Richtung eines gezielten Abbaus von Hemmnissen, wie er etwa im Zuge der Änderung des § 118 EnWG durch die gerade erst verabschiedete Novelle des Energiedienstleistungsgesetzes vorgenommen worden ist. Gerade hierin wird aber deutlich, dass die Branche wie auch die gesamte Gesellschaft vor allem mit gemeinsamer, konzertierter Anstrengung Änderungen auch auf politischer Ebene gleichsam erzwingen kann.

Wenn es uns gelingt, diesen erfreulichen Weg weiter voranzutreiben, dann werden gerade Stromspeicher auch real einer der zentralen Bausteine für eine erfolgreiche Energiewende sein.

Können Sie abschließend neben der Speicherthematik weitere Aspekte benennen, die aus ihrer Sicht zum Gelingen einer erfolgreichen Energiewende notwendig sind? 

Was für Speicher gilt, gilt meines Erachtens nach natürlich genauso für die anderen Power-to-X Technologien. Hier bedarf es nicht nur des stetigen Abbaus rechtlicher Hürden, sondern unter Umständen auch einer gezielten Förderung, wie wir sie etwa aus dem Bereich der Erneuerbaren Energien kennen.

Daneben muss natürlich der Netzausbau stetig vorangetrieben werden. Schließlich ist auch zu berücksichtigen, dass in den kommenden Jahren die ersten EE-Stromerzeugungsanlagen aus ihrer 20-jährigen gesetzlichen Forderung herauswachsen.

Will man nicht riskieren, dass hier ein enormes,bereits vorhandenes Stromerzeugungspotenzial mangels weiterer Betriebsperspektiven zurückgebaut wird, so wird sich die Politik auch dringend Gedanken um Konzepte einer Anschlussförderung machen müssen, wie wir sie etwa aus dem Bereich der Biomasse bereits kennen. Dies umso mehr, als die gegenwärtig als Allheilmittel gepriesenen PPA aktuell allenfalls in den Kinderschuhen stecken.

Kurzvita

Dr. Christoph Richter berät und vertritt Mandanten in allen Fragen des Energierechts sowie in zivilrechtlichen Angelegenheiten.

Seit mehr als 10 Jahren beschäftigt er sich intensiv mit Rechtsfragen des EEG, des KWKG und des EnWG, zu denen er regelmäßig referiert und publiziert.

Dr. Richter ist Prüfer in der Ersten Juristischen Staatsprüfung in Sachsen und wissenschaftlicher Beirat der Zeitschrift EnergieRecht (ER).

seit 2018

Rechtsanwalt, Gründungsgesellschafter und Geschäftsführer bei der prometheus Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Leipzig

seit 2016

Prüfer im Sächsischen 1. Juristischen Staatsexamen

2012 – 2016

Dozent für Zivil- und Zivilprozessrecht an der Fernuniversität Hagen

seit 2012

Rechtsanwalt, davor 4 Jahre wissenschaftlicher Mitarbeiter in überregionaler Rechtsanwaltskanzlei mit dem Schwerpunkt Erneuerbare Energien

2008 – 2012

Promotion zu umweltrechtlichem Thema