Der Verkehrssektor steht massiv unter Druck, da in diesem Bereich bisher nur geringe Erfolge verbucht werden können.

Referenten der EAST Energy And Storage Technologies am 16./17.09.2019 in Erfurt (19): Vortrag an der Schnittstelle von Automotive und Utilities

Der Verkehrssektor steht massiv unter Druck, da in diesem Bereich bisher nur geringe Erfolge verbucht werden können.

Stefan Ritter: Die CO2-Reduktionen durch die EU und auch weltweit werden hier noch sehr deutliche Veränderungen bringen müssen.

Am 16./17. September 2019 startet die erste EAST Energy And Storage Technologies exhibition & conference im CongressCenter der Erfurter Messe.

In loser Folge interviewt im Vorfeld AKTUELLES Redner, die in den verschiedenen Workshops mit ihren Themen zum Gelingen der EAST beitragen.

Heute gelten die Fragen Stefan Ritter, der im Workshop IKT / Digitale Vernetzung intelligenter Speicher über die Schnittstelle von Automotive und Utilities berichtet.

Herr Ritter, Sie sind seit Anfang des Jahres Senior Manager electric mobility & storage der PWC in Düsseldorf. Auf der Homepage der PWC liest man von einer Mobility Transformation. Erläutern Sie diese kurz.

In allen Bereichen wie beispielsweise Transport, Public Service und Infrastruktur sind die anstehenden Veränderungen durch die massiven CO2-Reduktionen im Verkehrssektor zu spüren. Diese werden zu umfassenden Veränderungen bei Technologie und Verhalten führen müssen.

Batterieelektrischer und Wasserstoff-basierter Antrieb sowie ride sharing und ride haling sind einige Beispiele dafür.

Zuvor haben Sie als Geschäftsführer und Anteilseigner bei The Mobility House gearbeitet, welche es sich zur Aufgabe gemacht eine emissionsfreie Energie- und Mobilitätszukunft mitzugestalten.

In welcher Form haben Sie hier mitgewirkt oder was würden Sie rückblickend gern hervorheben?

Wir konnten in drei Bereichen sehr innovative Entwicklungen voranbringen und realisieren: Ladeinfrastruktur, Batteriespeicher und V2G (vehicle-to-grid).

Zur EAST Energy And Storage Technologies exhibition & conference am 16. und 17. September 2019 im CongressCenter der Erfurter Messe werden Sie als Referent im Workshop IKT / Digitale Vernetzung intelligenter Speicher über die Schnittstelle von Automotive und Utilities berichten.

Auf welche Schwerpunkte werden Sie während ihres Vortrages näher eingehen?

Der Fokus wird auf die Wertschöpfungskette der Fahrzeugbatterie von Elektrofahrzeugen ausgerichtet sein und Anwendungsszenarien neben dem Fahrzeug sowie deren Vermarktung aufzeigen.

Am 29.01.2019 erschien auf next-mobility.news ein Artikel über Vehicle-to-Grid. Die Batterie eines Nissan Leafs diente, sobald das Fahrzeug an die Ladesäule angeschlossen war, als Energiespeicher und -quelle.

Es wurden eine Woche lang 8 Kilowatt Leistung angeboten und am Ende 20 Euro verdient. Bewerten dieses Ergebnis.

Nun, wenn man mit einem Fahrzeug in der Woche 20 EUR Umsatz generieren kann, sind das im Jahr 1.000 EUR – das ist ein beachtlicher Wert und kann die Betriebskosten decken.

Mit anderen Worten: Nach dem Erwerb müssen keine Unterhaltskosten mehr aufgewendet werden!

Eignet sich die Vehicle-to-Grid-Technologie besonders für Betreiber von Fahrzeugflotten?

Der Einsatz von V2G ist natürlich bei Anwendungen, die planbar sind und bei denen der kommerzielle Erfolg (TCO-total cost of ownership) abschätzbar ist, einfacher umzusetzen.

Ordnen Sie abschließend die Umgestaltung des Verkehrssektors in den Gesamtkontext der Energiewende ein.

Der Verkehrssektor steht massiv unter Druck, da in diesem Bereich bisher nur geringe Erfolge verbucht werden können.

Die CO2-Reduktionen durch die EU und auch weltweit werden hier noch sehr deutliche Veränderungen bringen müssen.

“An der E-Mobilität führt kein Weg mehr vorbei.” (ABB). Foto: Pixabay

Kurzvita

PwC

  • Management Consulting Energy & Utilities
  • Electric Mobility
  • Battery Storage

The Mobility House, Geschäftsführer und Anteilseigner

  • Aufbau The Mobility House: Vision und Strategie, Gründung, Aufbau und Leitung
  • Geschäftsbereich Stationärspeicher: Entwicklung, Aufbau und Betrieb von stationären Batteriespeichern auf Basis von neuen und 2nd-use EV-Batterien
  • Geschäftsbereich Ladeinfrastruktur: Entwicklung, Installation und Betrieb von Ladeinfrastrukturlösungen
  • Aufbau und Leitung Joint Venture Coulomb (Vermarktungsplattform)

Management Engineers (heute: strategy&), Principal

  • Utilities: Unternehmensstrategie, Effizienzsteigerung, Optimierung von Ablauf- und Aufbauorganisationen

Accenture, Senior Manager,

  • Utilities: Unternehmensstrategie, Merger & Acquisition, Controlling & Reporting, IT-Strategie
    und IT-Prozessunterstützung, Prozessoptimierungen                          

Spezialisierung

  • Elektromobilität: Ladeinfrastruktur, vehicle-to-grid (V2G)
  • Wertschöpfungskette Batteriesysteme
  • Batteriespeicher

Aktuell schon bestehende dezentrale Versorgungskonzepte werden durch verbesserte Speichertechnik noch effizienter, neue Konzepte werden möglich.

Referenten der EAST Energy And Storage Technologies am 16./17.09.2019 in Erfurt (9): Vortragender über den Rechtsrahmen für Energiespeicher und die Einflüsse aus Europa durch das Winterpaket

Aktuell schon bestehende dezentrale Versorgungskonzepte werden durch verbesserte Speichertechnik noch effizienter, neue Konzepte werden möglich.

Dr. Florian Wagner: Ohne Speicher wird die Energiewende nicht funktionieren.

Am 16./17. September 2019 startet die erste EAST Energy And Storage Technologies exhibition & conference im CongresCenter der Erfurter Messe.

In loser Folge interviewt im Vorfeld AKTUELLES Redner, die in den verschiedenen Workshops mit ihren Themen zum Gelingen der EAST beitragen.

Heute gelten die Fragen Dr. Florian Wagner, der im Workshop Finanzierungen, Start-ups, rechtliche Rahmenbedingungen, internationale Zusammenarbeit über den Rechtsrahmen für Energiespeicher und in diesem Zusammenhang über die Einflüsse aus Europa durch das Winterpaket berichtet.

Herr Dr. Wagner, Sie sind seit 2010 angestellter Rechtsanwalt bei Becker Büttner Held am Standort Erfurt. 2018 erhielt BBH den JUVE Award als Kanzlei des Jahres für Energiewirtschaftsrecht. Können Sie hierzu kurz berichten?

Nun ja, BBH ist ein führender Anbieter von Beratungsdienstleistungen für Energie- und Infrastrukturunternehmen und deren Kunden. Den Kern unserer Mandantschaft bilden zahlreiche Energie- und Versorgungsunternehmen, vor allem Stadtwerke, Kommunen und Gebietskörperschaften, Industrieunternehmen sowie internationale Konzerne. Diese und viele Unternehmen und Institutionen aus anderen Bereichen unterstützt BBH sowohl in allen Rechtsfragen als auch betriebswirtschaftlich und strategisch. Daher hat es uns natürlich sehr gefreut, dass die Jury BBH als Kanzlei des Jahres ausgezeichnet hat. „Kreativität ist ein Markenzeichen der multidisziplinären Kanzlei. Mit viel Verve etabliert sie regelmäßig neue Beratungsprodukte“, so die Bewertung der Jury. Neben der fachlichen Expertise gehörten auch die strategische Ausrichtung, die Service­orientierung und das Zukunftspotenzial zu den Auswahlkriterien.

Daher bedanke ich mich auf diesem Wege nochmal bei unseren Mandanten und Mitarbeitern, die es ermöglicht haben, gemeinsam eine verantwortungsvolle und nachhaltige Beratung so aufzubauen, dass die Kanzlei nun mit einem JUVE Award ausgezeichnet worden ist.

Sie befassen sich mit allen Fragen des Netzzugangs und der Energiebelieferung, insbesondere im Bereich Strom und Gas. Welche Rechtsfragen bilden dabei ihre aktuellen Schwerpunkte?

Neben meiner Tätigkeit beim Aufbau der Rechtsberatung an unserem Erfurter Standort, bei der ich mit einer Vielzahl von Beratungsthemen in Berührung komme, bin ich aktuell schwerpunktmäßig mit der Umsetzung dezentraler Versorgungskonzepte (u. a. in Zusammenarbeit mit der Wohnungswirtschaft) befasst.

Auf Seiten der Beratung von Energieversorgern ist die Umsetzung des Smart Meter Rollouts ein größeres Thema. Schließlich berate ich diverse Industrieunternehmen bei der Umsetzung von Energiekostenoptimierungen im Bereich der Netzentgeltreduzierung sowie der Besonderungen Ausgleichsregelung zur Begrenzung der EEG-Umlage. In diesem Bereich sind insbesondere die gesetzlichen Vorgaben zur „Drittmengenabgrenzung“ ein aktueller Dauerbrenner.

Neben ihrer Tätigkeit als Rechtsanwalt referieren und publizieren Sie regelmäßig. Können Sie bitte einige Bespiele hierfür nennen?

Als willkommene Abwechslung im Beratungsalltag führe ich regelmäßig Seminare und Workshops für unsere Mandanten durch. BBH bietet hier eine umfassende Palette an Informationsveranstaltungen an. Dadurch sind wir stets gezwungen, am Puls der Zeit zu sein und Themen bereits frühzeitig antizipieren zu können. Dabei ist stets auch der Austausch mit unseren Mandanten gewährleistet, sodass wir wertvolle Impulse für den Praxisbezug unserer Beratung erhalten. Daneben referiere ich häufiger bei energienahen Dienstleistern oder den IHK.

Im  Hinblick auf Publikationen bediene ich eine Reihe von Medien und habe schon in der RdE, et, IR, EnWZ sowie N&R Aufsätze veröffentlicht, um nur einige zu nennen. Daneben kommentiere ich diverse energierechtliche Normen, u. a. in Kommentierungen für den Erich Schmidt Verlag sowie im „Danner/Theobald“, einem Standardkommentar zum Energierecht.

Zur EAST Energy And Storage Technologies exhibition & conference am 16. und 17. September 2019 im CongressCenter der Erfurter Messe werden Sie als Referent im Workshop Finanzierungen, Start-ups, rechtliche Rahmenbedingungen, internationale Zusammenarbeit über den Rechtsrahmen für Energiespeicher und in diesem Zusammenhang über die Einflüsse aus Europa durch das Winterpaket sprechen. Können Sie einen kurzen Überblick zum EU-Winterpaket (4. Binnenmarktpaket) geben?

Wie die 3 Binnenmarktpakete zuvor, gibt es Konstanten – Themen, die weiterentwickelt werden –, aber auch ganz neue Themen auf der Europäischen Agenda. Stichwortartig enthält das Winterpaket Regelungen, die für Endkunden, das Thema Smart Metering, die Regulierung von Preisen relevant sind. Des Weiteren werden neue Marktrollen geschaffen und die Tätigkeitsbereiche hergebrachter Marktrollen neu konturiert. Ein paar Schlaglichter:

Die Information des Endkunden soll noch mehr verbessert werden, dabei geht es um mehr Transparenz z. B. von Rechnungen und die Einführung von Vergleichsinstrumenten für Haushalte und Kleinstkunden, verbesserte Streitschlichtung unter Einbindung des Lieferanten und, last but not least, die Einführung des Lieferantenwechsels innerhalb von max. 24 Stunden ab 2026.

Als neue Marktrollen werden Bürgerenergiegemeinschaften etabliert und wir werden „Aggregatoren“ und „Aktive Kunden“ als neue Player dazubekommen, was insbesondere auch im Zusammenhang mit der (Regel-)Energievermarktung und der Rolle von Speichern interessant werden wird.

Für Netzbetreiber wird auch interessant, inwieweit hier ein Betrieb von Speichern noch in dieser Marktrolle zulässig ist, was gleichsam bei der nationalen Umsetzung von Vorgaben für den Betrieb von Ladeinfrastruktur für E-Mobility relevant wird.

Welche Relevanz besitzt der Rechtsrahmen für Energiespeicher, ihrer Meinung nach, im Gesamtkontext der Energiewende? 

Speichertechnologien sind für die Energiewende natürlich von großer Bedeutung. Ohne Speicher wird die Energiewende nicht funktionieren. Die Erneuerbaren Energien haben durch das Bewusstsein um den fortschreitenden Klimawandel, durch den Atomausstieg und durch die Steigerung der eigenen Wirtschaftlichkeit in Deutschland ihr Nischendasein verlassen und weisen hohe Wachstumsraten auf. Mit dem steigenden Anteil der Erneuerbaren Energien an der Stromproduktion in Deutschland gewinnt das Lastmanagement an Bedeutung. Die Stromproduktion und Stromnachfrage schwanken im Zeitverlauf. Bei starkem Wind und geringer Stromnachfrage ist es wichtig, dass überschüssiger Strom gespeichert werden kann, um dann, wenn die Nachfrage die Produktion übersteigt, auf gefüllte Speicher zurückgreifen zu können.

Aktuell schon bestehende dezentrale Versorgungskonzepte werden durch verbesserte Speichertechnik noch effizienter, neue Konzepte werden möglich. Um ein Beispiel herauszugreifen: Gerade im Bereich der neuen Mobilität, sind neue Speichertechnologien der Enabler der Energiewende.

Können Sie abschließend Aspekte benennen, die aus ihrer Sicht, zum Gelingen einer erfolgreichen Energiewende notwendig sind oder den Weg skizzieren der hierfür gegangen werden müsste?

Das ist natürlich ein weites Feld. Ich will mal einen Aspekt herausgreifen – das Thema Sektorkopplung von Strom, Wärme und Verkehr. Hier kommen die Themen zusammen, die – das hat die jüngste Wahl zum Europaparlament gezeigt – die Bürger interessieren und bei denen wir über die klimapolitischen Implikationen auch das Thema Akzeptanz adressieren können.

Die Änderungen, die im Rahmen der Energie- (und Klima-)wende auf die Bevölkerung zukommen, können aus meiner Sicht nur erfolgreich bewältigt werden, wenn die Bevölkerung mitgenommen wird. Und hier wird die Politik die Aufgabe haben, neu entstehende Kostenbelastungen stärker als in der Vergangenheit im Gesamtkontext zu erklären und zu rechtfertigen.

Es wird auch unangenehme Auswirkungen auf alte Gewohnheiten geben – wenn das Thema der netzdienlichen Steuerung vom EE-Anlagenbetreiber stärker in den Fokus rückt (Stichwort: Redispatch nach NABEG 2.0) und auch Besitzer von E-Autos nicht ohne Gegenleistung die Laternen in der Straße zum Flackern bringen dürfen. Entsprechende Regelungen sind im Werden – es bleibt spannend.

Justitia – Sinnbild der Gerechtigkeit. Foto: Pixabay

Kurzvita

  • Geboren 1978 in Wolfsburg
  • Verheiratet, 4 Kinder
  • 1998 bis 2003 Studium der Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin
  • Ab 2004 Dissertation zur Einzelfreistellung vom Kartellverbot des Unionskartellrechts
  • 2007 bis 2009 Referendariat beim Kammergericht Berlin mit Station u. a. in der Kartellrechtsabteilung einer führenden internationalen Anwaltssozietät
  • Seit 2010 Rechtsanwalt bei BBH
  • 2016 Promotion zum Dr. jur. an der Freien Universität Berlin
  • Umfassende Publikations- und Vortragstätigkeit

 

Tätigkeitsfeld

  • Allgemeines Energie- und Energiewirtschaftsrecht
  • Vertragsgestaltung und allgemeines Zivilrecht
  • Regulierungsmanagement

Florian Wagner befasst sich schwerpunktmäßig mit allen Fragen des Netzzugangs und der Energiebelieferung, insbesondere im Bereich Strom und Gas. Rechtsfragen der Energievermarktung und des Smart Meter Roll-Outs bilden aktuelle Schwerpunkte.

Interessenkompatibilität sowie kluge Förderung organisieren und Kannibalismus verhindern

Dr. Oliver Rottmann ist seit 2009 Geschäftsführender Vorstand des Kompetenzzentrums Öffentliche Wirtschaft, Infrastruktur und Daseinsvorsorge e.V. an der Universität Leipzig. Als Autor des Verlags Vi-Strategie (siehe Autoren) zeichnet er mit für die bisherige Studien-Verlagsreihe verantwortlich. In Vorbereitung ist Heft 12 der Studienreihe, in dem die jüngste Delphi-Befragung des Kompetenzzentrums zum Stand der Elektromobilitätsstrategie der Bundesregierung vorgestellt wird.

Delphi-Befragung des Kompetenzzentrums Öffentliche Wirtschaft, Infrastruktur und Daseinsvorsorge e.V. an der Universität Leipzig vermittelt Meinungsbild zum Stand der Elektromobilitätsstrategie der Bundesregierung

Interessenkompatibilität sowie kluge Förderung organisieren und Kannibalismus verhindern (1*)

E-Mobilität kann nur in Gesamtheit konsistenter Energie-, Umwelt-, und Wirtschaftspolitik gedacht werden – Langfristige strategische Weichenstellungen seitens der Politik notwendig / Interview des Verlages Vi-Strategie

“Für eine schnelle Marktdurchdringung der Elektromobilität reichen die derzeitigen politischen Rahmenbedingungen …nicht aus. Hier bedarf es neuer Anreiz- und Fördermechanismen und der Beseitigung bestehender regulatorischer Hemmnisse. Der Markterfolg von Elektrofahrzeugen steht durch internationale Marktentwicklungen nicht in Frage, was jedoch noch offen bleibt ist, ob und wie bei einem ´Weiter wie bisher´ die deutsche Automobilindustrie dann in diesem Markt aufgestellt bzw. etabliert sein wird.”, so heißt es in der jüngsten Delphi-Befragung des Kompetenzzentrums Öffentliche Wirtschaft, Infrastruktur und Daseinsvorsorge e.V. an der Universität Leipzig zum Stand der Elektromobilitätsstrategie der Bundesregierung. 

Das Ergebnis erscheint demnächst, voraussichtlich in Heft 12 der Studienreihe des Verlags Vi-Strategie und wurde zudem u. a. unterstützt von BDO AG, E.ON SE, Stromnetz Hamburg GmbH, mobileeee GmbH & Co.KG, Bayerischer Landesbank und DKB AG. Vorab bittet der Verlag Vi-Strategie unter der Rubrik AKTUELLES  Dr. Oliver Rottmann, Geschäftsführender Vorstand des Kompetenzzentrums, 3 Fragen zum Thema Elektromobilität zu beantworten.

Halten Sie das deutsche Ziel, ab diesem Jahr Leitmarkt für E-Mobilität zu sein, für realistisch?
Für einen Leitmarkt braucht es eine hinreichend ausgebaute Ladeinfrastruktur sowie eine leistungsfähige und in Relation zu konventionellen Fahrzeugen bezahlbare Produktpalette. Derzeit ist beides – bei allem sichtbaren Fortschritt – noch nicht gegeben. Auch sind deutsche Hersteller kaum in der Fertigung der Schlüsselkomponente, der Batteriefertigung, vertreten. Hier sind uns asiatische und amerikanische Produzenten weit voraus.

Werden neben den Automobilherstellern andere Marktakteure in der Elektromobilität substanziell aktiv werden können?
Beim Ausbau der Ladeinfrastruktur, im Bereich des Carsharing, aber auch ganz speziell im kommunalen Kontext werden Stadtwerke und Mobilitätsdienstleister eine substanzielle Rolle spielen. In der Vergangenheit waren diese Geschäftsfelder noch zu wenig rentabel. Mit einem stärkeren Ausbau der E-Mobilität kann dieser Markt stark wachsen. Besonders im städtischen Bereich wird die E-Mobilität im Fokus von Umweltschutz, Verkehrsoptimierung und wirtschaftlicher Stimulanz bedeutender werden.

Inwiefern spielt die Problematik der Feinstaubbelastung der E-Mobilität in die Hände?
Auch in Deutschland steigt der Druck auf Städte und Ballungszentren im Besonderen, den verkehrsbezogenen Umweltschutz zu stärken. Eine Balance zwischen Umweltschutz und Berücksichtigung von Bürger- und Wirtschaftsinteressen ist hierbei aber notwendig. Elektromobilität kann hier helfen, aber nicht als Selbstzweck wirken. Notwendig bleiben intelligente Konzepte, mit denen ökologische und ökonomisch sinnvolle Lösungen einhergehen. Beispielsweise reicht es im städtischen Kontext nicht aus, zusätzlich E-Autos auf die Straße zu bringen, sondern intelligent mit dem ÖPNV zu koppeln, um nicht am Ende den ÖPNV durch den Mobilisierten Individualverkehr zu kannibalisieren und das Verkehrsproblem zu erhöhen.

(*In loser Folge bittet der Verlag Vi-Strategie unter der Rubrik AKTUELLES Experten sowie Persönlichkeiten der Zeitgeschichte um Antwort zu wichtigen Fragen der Zeit. Gestartet wird heute mit einem Interview mit Dr. Oliver Rottmann, Geschäftsführender Vorstand des Kompetenzzentrums Öffentliche Wirtschaft, Infrastruktur und Daseinsvorsorge e.V. an der Universität Leipzig, zu wichtigen Ergebnissen einer jüngsten Delphi-Befragung seiner Institution zur Elektromobilität. Mehr zum Kompetenzzentrum, in dem Vi-Strategie GmbH Beiratsmitglied ist, ist unter http://www.kompetenzzentrum-uni-leipzig.de/  beziehungsweise http://www.kompetenzzentrum-uni-leipzig.de/beirat/nachzulesen.)

VÖB-Fachtagung zur
“Zukunft Infrastrukturentwicklung”

Geschäftsführer Vi-Strategie GmbH nimmt an Podiumsdiskussion teil

VÖB-Fachtagung zur
“Zukunft der Infrastrukturentwicklung”

Veranstalter: VÖB (Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands) , PWC und Kompetenzzentrum Öffentliche Wirtschaft, Infrastruktur und Daseinsvorsorge e.V. an der Universität Leipzig

Deutschland steckt im Investitionsstau. Der parteiübergreifende Ruf nach mehr Investitionen in Straßen, Netze und Bildung war auch im Bundestagswahlkampf 2017 nicht zu überhören.
Wie gelingt die gewünschte Investitionsoffensive? Brauchen wir einen “Juncker-Plan” für Deutschland? Sind die Kommunen mit ihrer Investitionskraft darauf vorbereitet?

Welchen Beitrag können smarte Infrastrukturen unter Einbeziehung von E-Mobilität leisten? Wie geht es mit der Energiewende und dem Breitbandausbau weiter?

Die VÖB-Fachtagung beschäftigt sich mit den fachlichen und politischen Rahmenbedingungen der Infrastrukturfinanzierung durch öffentliches und privates Kapital.
Die Veranstaltung richtet sich an interessierte Vertreter/innen der Öffentlichen Hand, der Politik, Wissenschaft, Verbände, Banken, Wirtschafts- und Beratungsunternehmen.

Der Geschäftsführer Vi-Strategie GmbH nimmt im Workshop 3 (“Smarte Infrastrukturen – E-Mobility im kommunalen Kontext”) an der Podiumsdiskussion teil.

Termin: Dienstag, 21. November 2017

Ort: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB, Berlin

Mehr zur VÖB-Fachtagung finden Sie bitte HIER.

Mehr zur Analyse des Infrastrukturbegriffs aus rechtlicher Sicht finden Sie bitte HIER.

VI-STRATEGIE NIMMT TEIL AN DER DELPHI-BEFRAGUNG ZUM STAND DER E-MOBILITÄTSSTRATEGIE DER BUNDESREGIERUNG

VI-STRATEGIE NIMMT TEIL AN DER DELPHI-BEFRAGUNG
ZUM STAND DER E-MOBILITÄTSSTRATEGIE DER BUNDESREGIERUNG

Federführend durch das Kompetenzzentrum Öffentliche Wirtschaft, Infrastruktur und Daseinsvorsorge e. V. in Leipzig wird zurzeit eine Delphi-Studie zum Thema E-Mobilität, an der Vi-Strategie GmbH im Rahmen der Expertenbefragung beteiligt ist, erarbeitet.

Damit soll das Augenmerk auf die politische Diskussion in Deutschland gerichtet werden. Grundlage bildet die HIER beigefügte Ideenskizze. Der Fokus richtet sich auf die derzeit in Deutschland vorliegenden Rahmenbedingungen. Vergleiche zu politisch gänzlich anderen Ländern mit anderen institutionellen und politisch/regulatorischen Bedingungen führen vermutlich nur teilweise weiter, nicht zuletzt mit Blick auf die intendierte Beschleunigung des deutschen Weges.

Zukunftsperspektiven sollen mit dem Delphi-Studienansatz ebenfalls integriert werden, indem kompetente bzw. am E-Mobility-Prozess beteiligte Akteure in die Befragung einbezogen und entsprechende Handlungsfelder verdichtet werden.

Im Fokus der Bundestagswahl soll der deutsche Weg analysiert und dabei gerade auch auf neue mögliche Geschäftsmodelle, nicht zuletzt für regionale Unternehmen wie Stadtwerke oder Mobilitätsdienstleister, Bezug genommen werden.

Geplant ist zudem, möglichst an einem praktischen Beispiel die Ergebnisse der Delphi-Studie umzusetzen.