Erdgas punktet durch die hervorragende Gasinfrastruktur.

Referenten der EAST Energy And Storage Technologies am 16./17.09.2019 in Erfurt (10): Vortrag über das Speicherprojekt „Energiepark Bad Lauchstädt“

Erdgas punktet durch die hervorragende Gasinfrastruktur.

Kay Okon: Gas wird auch zunehmend regenerativer – insbesondere durch das Power-to-Gas-Verfahren.

Am 16./17. September 2019 startet die erste EAST Energy And Storage Technologies exhibition & conference im CongressCenter der Erfurter Messe.

In loser Folge interviewt im Vorfeld AKTUELLES Redner, die in den verschiedenen Workshops mit ihren Themen zum Gelingen der EAST beitragen.

Heute gelten die Fragen Kay Okon, der im Workshop Technologien über das Speicherprojekt „Energiepark Bad Lauchstädt“ berichtet.

Herr Okon, Sie sind seit 2008 im Geschäftsfeld Gasspeicherung der VNG-Gruppe tätig und seit 2016 Prokurist der VNG Gasspeicher GmbH.

Das Geschäftsfeld Gasspeicherung hat sich somit zu einem eigenständigen Unternehmen entwickelt.

Berichten Sie hierüber.

Ursprünglich war das Geschäftsfeld Gasspeicherung ein Bereich der damaligen VNG – Verbundnetz Gas AG. Im Zuge der Entflechtungsbestimmungen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) wurde dieses Geschäftsfeld im Jahr 2012 in die VNG Gasspeicher GmbH (VGS) ausgegliedert.

Die VGS betreibt in Deutschland gegenwärtig Erdgasspeicher mit einer Kapazität von ca. 2,2 Mrd. m³ Arbeitsgasvolumen. Die größten Speicher der VGS liegen dabei in Mitteldeutschland in Bad Lauchstädt und Bernburg mit jeweils etwa 1 Mrd. m³ Arbeitsgasvolumen. Die restlichen Kapazitäten befinden sich an der Nordsee in den Kooperationsspeichern Etzel und Jemgum.

Ich selbst kümmere mich mit meinen Mitarbeitern um die langfristige Entwicklung der VGS-Assets. Wir befinden uns in einer sehr dynamischen Phase der Entwicklung der Energiewirtschaft, deshalb ist es wichtig, einen sorgsamen Blick darauf zu haben, dass die sehr langfristig nutzbaren Speicheranlagen der VGS auch morgen noch ihren Beitrag zu einer zuverlässigen Energieversorgung in Deutschland leisten können.

Auf der Homepage der VNG Gasspeicher GmbH steht „Auch wenn sich die Rollen von Energieträgern verändern: In der künftigen Energieversorgung ist Erdgas ein Hauptakteur.“ Erläutern Sie dies.

Erdgas punktet durch die hervorragende Gasinfrastruktur. Praktisch überall gelangt es problemlos zu den Verbrauchern. Und es ist ein natürlicher Partner der Energiewende: Mit seiner gegenüber anderen fossilen Energieträgern günstigen CO2-Bilanz kann es schon heute deutlich zur Dekarbonisierung beitragen.

Gas wird auch zunehmend regenerativer – insbesondere durch das Power-to-Gas-Verfahren. Werden diese synthetischen Gase noch dazu gespeichert, entsteht ein wesentlicher Baustein einer zukunftssicheren, erneuerbaren Energieversorgung.

Seit 2018 sind Sie kooperierendes Mitglied des HYPOS e.V.-Vorstandes. Welchen Zuständigkeitsbereich betreuen Sie hierbei?

Ich bin seit Mitte letzten Jahres Mitglied im HYPOS e.V.-Vorstand im Ressort „Industrielle Verwertung mit Wertschöpfung“. Es gilt, die wissenschaftlichen Erkenntnisse und den Knowhow-Gewinn aus den HYPOS-Forschungsprojekten in konkreten, industriellen Projekten zu einer wirtschaftlichen Anwendung zu bringen. HYPOS ist mit vielen Unternehmen vernetzt, die sich dem Thema Wasserstoff als zukunftsorientiertem Energieträger verschrieben haben und bietet mit regelmäßigen Themenforen auch eine Plattform zum Austausch von Erfahrungen.

Zur EAST Energy And Storage Technologies exhibition & conference am 16. und 17. September 2019 im CongressCenter der Erfurter Messe werden Sie als Referent im Workshop Technologien über das Speicherprojekt „Energiepark Bad Lauchstädt“ berichten. Worum geht es bei diesem Pilotprojekt?

Hinter dem „Energiepark Bad Lauchstädt“ steht mit der VNG Gasspeicher GmbH (VGS), der ONTRAS Gastransport GmbH, dem DBI Freiberg, der Terrawatt Planungsgesellschaft mbH und Uniper ein Unternehmensverbund, der in Bad Lauchstädt im südlichen Sachsen-Anhalt plant, einen Anlagenpark unter Nutzung von bereits vorhandener Gasinfrastruktur zu errichten, der es ermöglicht, aus Windkraft mittels Elektrolyseverfahren grünen Wasserstoff zu erzeugen und zu speichern sowie über die Transportpipeline der ONTRAS den Verbrauchern des mitteldeutschen Chemiedreiecks zuzuführen.

Welches Ziel verfolgt das Speicherprojekt? 

Ziel ist es, ab 2020 unter realen Bedingungen die Herstellung, den Transport, die Speicherung und den wirtschaftlichen Einsatz von grünem Wasserstoff zu untersuchen und dessen Eignung als klimaschonenden Energieträger der Zukunft zu demonstrieren. 

Definieren Sie abschließend die Rolle von Energiespeichern im Gesamtkontext der Energiewende.

Die Rolle der Energiespeicher im zukünftigen Energiemix wird wachsen: wurden Energiespeicher bisher vor allem zum Ausgleich von Energieverbrauchsschwankungen (z.B. Sommer-Winter-Ausgleich) benötigt, können sie zukünftig auch die Schwankungen in der Energieerzeugung ausgleichen. Im zukünftigen Energiemix werden erneuerbare Energien eine dominantere Rolle spielen, die in der Energiebereitstellung größeren Schwankungen unterliegen als z.B. die bisherigen Grundlastversorger, die ihre Energie aus Kohle und Kernenergie gewonnen haben.

VNG-Gasspeicher Bad Lauchstädt Gastrocknung. Foto: © VNG/Torsten Proß, Jeibmann Photografik

Kurzvita

  • Ausbildung zum Dipl. Ing. Elektrotechnik (TU Dresden) und Dipl. Wirtschaftsing. (Fernuni Hagen)
  • 1994 Eintritt in die Verbundnetz Gas AG
  • Ab 2008 im Geschäftsfeld Gasspeicherung der VNG-Gruppe für Entwicklungsprojekte verantwortlich, unter anderem Speicherausbauprojekte in Bad Lauchstädt und Bernburg sowie innerhalb von Kooperationen in Etzel und Jemgum
  • Seit 2016 Prokurist in der VNG Gasspeicher GmbH
  • Seit 2018 kooperierendes Mitglied des HYPOS-Vorstands, Ressort „Industrielle Verwertung mit Wertschöpfung“

Aktuell schon bestehende dezentrale Versorgungskonzepte werden durch verbesserte Speichertechnik noch effizienter, neue Konzepte werden möglich.

Referenten der EAST Energy And Storage Technologies am 16./17.09.2019 in Erfurt (9): Vortragender über den Rechtsrahmen für Energiespeicher und die Einflüsse aus Europa durch das Winterpaket

Aktuell schon bestehende dezentrale Versorgungskonzepte werden durch verbesserte Speichertechnik noch effizienter, neue Konzepte werden möglich.

Dr. Florian Wagner: Ohne Speicher wird die Energiewende nicht funktionieren.

Am 16./17. September 2019 startet die erste EAST Energy And Storage Technologies exhibition & conference im CongresCenter der Erfurter Messe.

In loser Folge interviewt im Vorfeld AKTUELLES Redner, die in den verschiedenen Workshops mit ihren Themen zum Gelingen der EAST beitragen.

Heute gelten die Fragen Dr. Florian Wagner, der im Workshop Finanzierungen, Start-ups, rechtliche Rahmenbedingungen, internationale Zusammenarbeit über den Rechtsrahmen für Energiespeicher und in diesem Zusammenhang über die Einflüsse aus Europa durch das Winterpaket berichtet.

Herr Dr. Wagner, Sie sind seit 2010 angestellter Rechtsanwalt bei Becker Büttner Held am Standort Erfurt. 2018 erhielt BBH den JUVE Award als Kanzlei des Jahres für Energiewirtschaftsrecht. Können Sie hierzu kurz berichten?

Nun ja, BBH ist ein führender Anbieter von Beratungsdienstleistungen für Energie- und Infrastrukturunternehmen und deren Kunden. Den Kern unserer Mandantschaft bilden zahlreiche Energie- und Versorgungsunternehmen, vor allem Stadtwerke, Kommunen und Gebietskörperschaften, Industrieunternehmen sowie internationale Konzerne. Diese und viele Unternehmen und Institutionen aus anderen Bereichen unterstützt BBH sowohl in allen Rechtsfragen als auch betriebswirtschaftlich und strategisch. Daher hat es uns natürlich sehr gefreut, dass die Jury BBH als Kanzlei des Jahres ausgezeichnet hat. „Kreativität ist ein Markenzeichen der multidisziplinären Kanzlei. Mit viel Verve etabliert sie regelmäßig neue Beratungsprodukte“, so die Bewertung der Jury. Neben der fachlichen Expertise gehörten auch die strategische Ausrichtung, die Service­orientierung und das Zukunftspotenzial zu den Auswahlkriterien.

Daher bedanke ich mich auf diesem Wege nochmal bei unseren Mandanten und Mitarbeitern, die es ermöglicht haben, gemeinsam eine verantwortungsvolle und nachhaltige Beratung so aufzubauen, dass die Kanzlei nun mit einem JUVE Award ausgezeichnet worden ist.

Sie befassen sich mit allen Fragen des Netzzugangs und der Energiebelieferung, insbesondere im Bereich Strom und Gas. Welche Rechtsfragen bilden dabei ihre aktuellen Schwerpunkte?

Neben meiner Tätigkeit beim Aufbau der Rechtsberatung an unserem Erfurter Standort, bei der ich mit einer Vielzahl von Beratungsthemen in Berührung komme, bin ich aktuell schwerpunktmäßig mit der Umsetzung dezentraler Versorgungskonzepte (u. a. in Zusammenarbeit mit der Wohnungswirtschaft) befasst.

Auf Seiten der Beratung von Energieversorgern ist die Umsetzung des Smart Meter Rollouts ein größeres Thema. Schließlich berate ich diverse Industrieunternehmen bei der Umsetzung von Energiekostenoptimierungen im Bereich der Netzentgeltreduzierung sowie der Besonderungen Ausgleichsregelung zur Begrenzung der EEG-Umlage. In diesem Bereich sind insbesondere die gesetzlichen Vorgaben zur „Drittmengenabgrenzung“ ein aktueller Dauerbrenner.

Neben ihrer Tätigkeit als Rechtsanwalt referieren und publizieren Sie regelmäßig. Können Sie bitte einige Bespiele hierfür nennen?

Als willkommene Abwechslung im Beratungsalltag führe ich regelmäßig Seminare und Workshops für unsere Mandanten durch. BBH bietet hier eine umfassende Palette an Informationsveranstaltungen an. Dadurch sind wir stets gezwungen, am Puls der Zeit zu sein und Themen bereits frühzeitig antizipieren zu können. Dabei ist stets auch der Austausch mit unseren Mandanten gewährleistet, sodass wir wertvolle Impulse für den Praxisbezug unserer Beratung erhalten. Daneben referiere ich häufiger bei energienahen Dienstleistern oder den IHK.

Im  Hinblick auf Publikationen bediene ich eine Reihe von Medien und habe schon in der RdE, et, IR, EnWZ sowie N&R Aufsätze veröffentlicht, um nur einige zu nennen. Daneben kommentiere ich diverse energierechtliche Normen, u. a. in Kommentierungen für den Erich Schmidt Verlag sowie im „Danner/Theobald“, einem Standardkommentar zum Energierecht.

Zur EAST Energy And Storage Technologies exhibition & conference am 16. und 17. September 2019 im CongressCenter der Erfurter Messe werden Sie als Referent im Workshop Finanzierungen, Start-ups, rechtliche Rahmenbedingungen, internationale Zusammenarbeit über den Rechtsrahmen für Energiespeicher und in diesem Zusammenhang über die Einflüsse aus Europa durch das Winterpaket sprechen. Können Sie einen kurzen Überblick zum EU-Winterpaket (4. Binnenmarktpaket) geben?

Wie die 3 Binnenmarktpakete zuvor, gibt es Konstanten – Themen, die weiterentwickelt werden –, aber auch ganz neue Themen auf der Europäischen Agenda. Stichwortartig enthält das Winterpaket Regelungen, die für Endkunden, das Thema Smart Metering, die Regulierung von Preisen relevant sind. Des Weiteren werden neue Marktrollen geschaffen und die Tätigkeitsbereiche hergebrachter Marktrollen neu konturiert. Ein paar Schlaglichter:

Die Information des Endkunden soll noch mehr verbessert werden, dabei geht es um mehr Transparenz z. B. von Rechnungen und die Einführung von Vergleichsinstrumenten für Haushalte und Kleinstkunden, verbesserte Streitschlichtung unter Einbindung des Lieferanten und, last but not least, die Einführung des Lieferantenwechsels innerhalb von max. 24 Stunden ab 2026.

Als neue Marktrollen werden Bürgerenergiegemeinschaften etabliert und wir werden „Aggregatoren“ und „Aktive Kunden“ als neue Player dazubekommen, was insbesondere auch im Zusammenhang mit der (Regel-)Energievermarktung und der Rolle von Speichern interessant werden wird.

Für Netzbetreiber wird auch interessant, inwieweit hier ein Betrieb von Speichern noch in dieser Marktrolle zulässig ist, was gleichsam bei der nationalen Umsetzung von Vorgaben für den Betrieb von Ladeinfrastruktur für E-Mobility relevant wird.

Welche Relevanz besitzt der Rechtsrahmen für Energiespeicher, ihrer Meinung nach, im Gesamtkontext der Energiewende? 

Speichertechnologien sind für die Energiewende natürlich von großer Bedeutung. Ohne Speicher wird die Energiewende nicht funktionieren. Die Erneuerbaren Energien haben durch das Bewusstsein um den fortschreitenden Klimawandel, durch den Atomausstieg und durch die Steigerung der eigenen Wirtschaftlichkeit in Deutschland ihr Nischendasein verlassen und weisen hohe Wachstumsraten auf. Mit dem steigenden Anteil der Erneuerbaren Energien an der Stromproduktion in Deutschland gewinnt das Lastmanagement an Bedeutung. Die Stromproduktion und Stromnachfrage schwanken im Zeitverlauf. Bei starkem Wind und geringer Stromnachfrage ist es wichtig, dass überschüssiger Strom gespeichert werden kann, um dann, wenn die Nachfrage die Produktion übersteigt, auf gefüllte Speicher zurückgreifen zu können.

Aktuell schon bestehende dezentrale Versorgungskonzepte werden durch verbesserte Speichertechnik noch effizienter, neue Konzepte werden möglich. Um ein Beispiel herauszugreifen: Gerade im Bereich der neuen Mobilität, sind neue Speichertechnologien der Enabler der Energiewende.

Können Sie abschließend Aspekte benennen, die aus ihrer Sicht, zum Gelingen einer erfolgreichen Energiewende notwendig sind oder den Weg skizzieren der hierfür gegangen werden müsste?

Das ist natürlich ein weites Feld. Ich will mal einen Aspekt herausgreifen – das Thema Sektorkopplung von Strom, Wärme und Verkehr. Hier kommen die Themen zusammen, die – das hat die jüngste Wahl zum Europaparlament gezeigt – die Bürger interessieren und bei denen wir über die klimapolitischen Implikationen auch das Thema Akzeptanz adressieren können.

Die Änderungen, die im Rahmen der Energie- (und Klima-)wende auf die Bevölkerung zukommen, können aus meiner Sicht nur erfolgreich bewältigt werden, wenn die Bevölkerung mitgenommen wird. Und hier wird die Politik die Aufgabe haben, neu entstehende Kostenbelastungen stärker als in der Vergangenheit im Gesamtkontext zu erklären und zu rechtfertigen.

Es wird auch unangenehme Auswirkungen auf alte Gewohnheiten geben – wenn das Thema der netzdienlichen Steuerung vom EE-Anlagenbetreiber stärker in den Fokus rückt (Stichwort: Redispatch nach NABEG 2.0) und auch Besitzer von E-Autos nicht ohne Gegenleistung die Laternen in der Straße zum Flackern bringen dürfen. Entsprechende Regelungen sind im Werden – es bleibt spannend.

Justitia – Sinnbild der Gerechtigkeit. Foto: Pixabay

Kurzvita

  • Geboren 1978 in Wolfsburg
  • Verheiratet, 4 Kinder
  • 1998 bis 2003 Studium der Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin
  • Ab 2004 Dissertation zur Einzelfreistellung vom Kartellverbot des Unionskartellrechts
  • 2007 bis 2009 Referendariat beim Kammergericht Berlin mit Station u. a. in der Kartellrechtsabteilung einer führenden internationalen Anwaltssozietät
  • Seit 2010 Rechtsanwalt bei BBH
  • 2016 Promotion zum Dr. jur. an der Freien Universität Berlin
  • Umfassende Publikations- und Vortragstätigkeit

 

Tätigkeitsfeld

  • Allgemeines Energie- und Energiewirtschaftsrecht
  • Vertragsgestaltung und allgemeines Zivilrecht
  • Regulierungsmanagement

Florian Wagner befasst sich schwerpunktmäßig mit allen Fragen des Netzzugangs und der Energiebelieferung, insbesondere im Bereich Strom und Gas. Rechtsfragen der Energievermarktung und des Smart Meter Roll-Outs bilden aktuelle Schwerpunkte.