Referenten der EAST Energy And Storage Technologies am 16./17.09.2019 in Erfurt (9): Vortragender über den Rechtsrahmen für Energiespeicher und die Einflüsse aus Europa durch das Winterpaket
Aktuell schon bestehende dezentrale Versorgungskonzepte werden durch verbesserte Speichertechnik noch effizienter, neue Konzepte werden möglich.
Dr. Florian Wagner: Ohne Speicher wird die Energiewende nicht funktionieren.

Am 16./17. September 2019 startet die erste EAST Energy And Storage Technologies exhibition & conference im CongresCenter der Erfurter Messe.
In loser Folge interviewt im Vorfeld AKTUELLES Redner, die in den verschiedenen Workshops mit ihren Themen zum Gelingen der EAST beitragen.
Heute gelten die Fragen Dr. Florian Wagner, der im Workshop Finanzierungen, Start-ups, rechtliche Rahmenbedingungen, internationale Zusammenarbeit über den Rechtsrahmen für Energiespeicher und in diesem Zusammenhang über die Einflüsse aus Europa durch das Winterpaket berichtet.
Herr Dr. Wagner, Sie sind seit 2010 angestellter Rechtsanwalt bei Becker Büttner Held am Standort Erfurt. 2018 erhielt BBH den JUVE Award als Kanzlei des Jahres für Energiewirtschaftsrecht. Können Sie hierzu kurz berichten?
Nun ja, BBH ist ein führender Anbieter von Beratungsdienstleistungen für Energie- und Infrastrukturunternehmen und deren Kunden. Den Kern unserer Mandantschaft bilden zahlreiche Energie- und Versorgungsunternehmen, vor allem Stadtwerke, Kommunen und Gebietskörperschaften, Industrieunternehmen sowie internationale Konzerne. Diese und viele Unternehmen und Institutionen aus anderen Bereichen unterstützt BBH sowohl in allen Rechtsfragen als auch betriebswirtschaftlich und strategisch. Daher hat es uns natürlich sehr gefreut, dass die Jury BBH als Kanzlei des Jahres ausgezeichnet hat. „Kreativität ist ein Markenzeichen der multidisziplinären Kanzlei. Mit viel Verve etabliert sie regelmäßig neue Beratungsprodukte“, so die Bewertung der Jury. Neben der fachlichen Expertise gehörten auch die strategische Ausrichtung, die Serviceorientierung und das Zukunftspotenzial zu den Auswahlkriterien.
Daher bedanke ich mich auf diesem Wege nochmal bei unseren Mandanten und Mitarbeitern, die es ermöglicht haben, gemeinsam eine verantwortungsvolle und nachhaltige Beratung so aufzubauen, dass die Kanzlei nun mit einem JUVE Award ausgezeichnet worden ist.
Sie befassen sich mit allen Fragen des Netzzugangs und der Energiebelieferung, insbesondere im Bereich Strom und Gas. Welche Rechtsfragen bilden dabei ihre aktuellen Schwerpunkte?
Neben meiner Tätigkeit beim Aufbau der Rechtsberatung an unserem Erfurter Standort, bei der ich mit einer Vielzahl von Beratungsthemen in Berührung komme, bin ich aktuell schwerpunktmäßig mit der Umsetzung dezentraler Versorgungskonzepte (u. a. in Zusammenarbeit mit der Wohnungswirtschaft) befasst.
Auf Seiten der Beratung von Energieversorgern ist die Umsetzung des Smart Meter Rollouts ein größeres Thema. Schließlich berate ich diverse Industrieunternehmen bei der Umsetzung von Energiekostenoptimierungen im Bereich der Netzentgeltreduzierung sowie der Besonderungen Ausgleichsregelung zur Begrenzung der EEG-Umlage. In diesem Bereich sind insbesondere die gesetzlichen Vorgaben zur „Drittmengenabgrenzung“ ein aktueller Dauerbrenner.
Neben ihrer Tätigkeit als Rechtsanwalt referieren und publizieren Sie regelmäßig. Können Sie bitte einige Bespiele hierfür nennen?
Als willkommene Abwechslung im Beratungsalltag führe ich regelmäßig Seminare und Workshops für unsere Mandanten durch. BBH bietet hier eine umfassende Palette an Informationsveranstaltungen an. Dadurch sind wir stets gezwungen, am Puls der Zeit zu sein und Themen bereits frühzeitig antizipieren zu können. Dabei ist stets auch der Austausch mit unseren Mandanten gewährleistet, sodass wir wertvolle Impulse für den Praxisbezug unserer Beratung erhalten. Daneben referiere ich häufiger bei energienahen Dienstleistern oder den IHK.
Im Hinblick auf Publikationen bediene ich eine Reihe von Medien und habe schon in der RdE, et, IR, EnWZ sowie N&R Aufsätze veröffentlicht, um nur einige zu nennen. Daneben kommentiere ich diverse energierechtliche Normen, u. a. in Kommentierungen für den Erich Schmidt Verlag sowie im „Danner/Theobald“, einem Standardkommentar zum Energierecht.
Zur EAST Energy And Storage Technologies exhibition & conference am 16. und 17. September 2019 im CongressCenter der Erfurter Messe werden Sie als Referent im Workshop Finanzierungen, Start-ups, rechtliche Rahmenbedingungen, internationale Zusammenarbeit über den Rechtsrahmen für Energiespeicher und in diesem Zusammenhang über die Einflüsse aus Europa durch das Winterpaket sprechen. Können Sie einen kurzen Überblick zum EU-Winterpaket (4. Binnenmarktpaket) geben?
Wie die 3 Binnenmarktpakete zuvor, gibt es Konstanten – Themen, die weiterentwickelt werden –, aber auch ganz neue Themen auf der Europäischen Agenda. Stichwortartig enthält das Winterpaket Regelungen, die für Endkunden, das Thema Smart Metering, die Regulierung von Preisen relevant sind. Des Weiteren werden neue Marktrollen geschaffen und die Tätigkeitsbereiche hergebrachter Marktrollen neu konturiert. Ein paar Schlaglichter:
Die Information des Endkunden soll noch mehr verbessert werden, dabei geht es um mehr Transparenz z. B. von Rechnungen und die Einführung von Vergleichsinstrumenten für Haushalte und Kleinstkunden, verbesserte Streitschlichtung unter Einbindung des Lieferanten und, last but not least, die Einführung des Lieferantenwechsels innerhalb von max. 24 Stunden ab 2026.
Als neue Marktrollen werden Bürgerenergiegemeinschaften etabliert und wir werden „Aggregatoren“ und „Aktive Kunden“ als neue Player dazubekommen, was insbesondere auch im Zusammenhang mit der (Regel-)Energievermarktung und der Rolle von Speichern interessant werden wird.
Für Netzbetreiber wird auch interessant, inwieweit hier ein Betrieb von Speichern noch in dieser Marktrolle zulässig ist, was gleichsam bei der nationalen Umsetzung von Vorgaben für den Betrieb von Ladeinfrastruktur für E-Mobility relevant wird.
Welche Relevanz besitzt der Rechtsrahmen für Energiespeicher, ihrer Meinung nach, im Gesamtkontext der Energiewende?
Speichertechnologien sind für die Energiewende natürlich von großer Bedeutung. Ohne Speicher wird die Energiewende nicht funktionieren. Die Erneuerbaren Energien haben durch das Bewusstsein um den fortschreitenden Klimawandel, durch den Atomausstieg und durch die Steigerung der eigenen Wirtschaftlichkeit in Deutschland ihr Nischendasein verlassen und weisen hohe Wachstumsraten auf. Mit dem steigenden Anteil der Erneuerbaren Energien an der Stromproduktion in Deutschland gewinnt das Lastmanagement an Bedeutung. Die Stromproduktion und Stromnachfrage schwanken im Zeitverlauf. Bei starkem Wind und geringer Stromnachfrage ist es wichtig, dass überschüssiger Strom gespeichert werden kann, um dann, wenn die Nachfrage die Produktion übersteigt, auf gefüllte Speicher zurückgreifen zu können.
Aktuell schon bestehende dezentrale Versorgungskonzepte werden durch verbesserte Speichertechnik noch effizienter, neue Konzepte werden möglich. Um ein Beispiel herauszugreifen: Gerade im Bereich der neuen Mobilität, sind neue Speichertechnologien der Enabler der Energiewende.
Können Sie abschließend Aspekte benennen, die aus ihrer Sicht, zum Gelingen einer erfolgreichen Energiewende notwendig sind oder den Weg skizzieren der hierfür gegangen werden müsste?
Das ist natürlich ein weites Feld. Ich will mal einen Aspekt herausgreifen – das Thema Sektorkopplung von Strom, Wärme und Verkehr. Hier kommen die Themen zusammen, die – das hat die jüngste Wahl zum Europaparlament gezeigt – die Bürger interessieren und bei denen wir über die klimapolitischen Implikationen auch das Thema Akzeptanz adressieren können.
Die Änderungen, die im Rahmen der Energie- (und Klima-)wende auf die Bevölkerung zukommen, können aus meiner Sicht nur erfolgreich bewältigt werden, wenn die Bevölkerung mitgenommen wird. Und hier wird die Politik die Aufgabe haben, neu entstehende Kostenbelastungen stärker als in der Vergangenheit im Gesamtkontext zu erklären und zu rechtfertigen.
Es wird auch unangenehme Auswirkungen auf alte Gewohnheiten geben – wenn das Thema der netzdienlichen Steuerung vom EE-Anlagenbetreiber stärker in den Fokus rückt (Stichwort: Redispatch nach NABEG 2.0) und auch Besitzer von E-Autos nicht ohne Gegenleistung die Laternen in der Straße zum Flackern bringen dürfen. Entsprechende Regelungen sind im Werden – es bleibt spannend.

Justitia – Sinnbild der Gerechtigkeit. Foto: Pixabay
Kurzvita
- Geboren 1978 in Wolfsburg
- Verheiratet, 4 Kinder
- 1998 bis 2003 Studium der Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin
- Ab 2004 Dissertation zur Einzelfreistellung vom Kartellverbot des Unionskartellrechts
- 2007 bis 2009 Referendariat beim Kammergericht Berlin mit Station u. a. in der Kartellrechtsabteilung einer führenden internationalen Anwaltssozietät
- Seit 2010 Rechtsanwalt bei BBH
- 2016 Promotion zum Dr. jur. an der Freien Universität Berlin
- Umfassende Publikations- und Vortragstätigkeit
Tätigkeitsfeld
- Allgemeines Energie- und Energiewirtschaftsrecht
- Vertragsgestaltung und allgemeines Zivilrecht
- Regulierungsmanagement
Florian Wagner befasst sich schwerpunktmäßig mit allen Fragen des Netzzugangs und der Energiebelieferung, insbesondere im Bereich Strom und Gas. Rechtsfragen der Energievermarktung und des Smart Meter Roll-Outs bilden aktuelle Schwerpunkte.